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Was wir planen…

Während die Details unseres Wohnprojekts noch nicht festgelegt sind und in der Gruppe entwickelt werden, haben wir uns bereits auf folgende Rahmenbedingungen verständigt:

  • ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt auf genossenschaftlicher Basis
  • ca. 30 Wohneinheiten, plus Gemeinschaftsräume und –flächen
  • bezahlbarer Wohnraum auch für Familien und für Menschen mit niedrigen Einkommen (WBS-Berechtigte)
  • ökologische Bauweise und minimaler Energie- und Ressourcenverbrauch

Grundstück

Wir bemühen uns derzeit um ein Grundstück im geplanten Neubaugebiet „Wohnpark II“ in Bonn-Beuel (Vilich-Müldorf). Hier sieht die Stadt Bonn etliche Grundstücke für Innovative Wohnformen vor. Zusammen mit mehreren anderen Wohnprojekt-Initiativen in der „Interessengemeinschaft Wohnpark II“ bewerben wir uns um diese Grundstücke. Eine Entscheidung hierüber wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 fallen.

Die freie Fläche in der rechten Bildhälfte ist das künftige Neubaugebiet „Wohnpark II“ in Bonn-Beuel (Vilich-Müldorf) zwischen St. Augustiner Straße (unten) / Mühlenbach (Baumreihe links) /Stadtbahnlinie 66 (oben) / Bundesgrenzschutzstraße (rechts).

Das Baugebiet ist ca. 13 Hektar groß (= 130.000 m²). Es sollen ca. 420 Wohnungen entstehen.

Gegenüber dem Baugebiet jenseits der Bahnlinie ist der 2008 fertig gestellte Wohnpark I mit den genossenschaftlichen Wohnprojekten Amaryllis eG und Villa Emma eG.

Der aktuelle Bebauungsplan sieht 70 % der Baufläche für Einfamilienhäuser vor. Mehrere Grundstücke sollen an so genannte Innovative Wohnformen vergeben werden.

Die „Interessengemeinschaft Wohnpark II“ hat beantragt, dass für die Wohnprojekte der IG nebeneinander liegende Baufelder ausgewiesen werden und sie nicht vereinzelt über das Baugebiet verteilt werden. So würden Synergie-Effekte für die Projekte entstehen, die gemeinsame Nutzung von Räumen und Einrichtungen würde möglich und es könnte ein Mehrwert für das gesamte Quartier geschaffen werden (z.B. durch das Anlegen eines Quartiersplatzes).

Mittlerweile haben wir die Mitteilung erhalten, dass dieser Antrag auf Zusammenlegung der für Wohnprojekte vorgesehenen Grundstücke wohl angenommen wird.

Vorläufiger Planungsstand (März 2021):