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Verein und Genossenschaft

Der Anders Wohnen e.V. wurde 2018 gegründet, um dem Anliegen von Anders Wohnen einen ersten rechtlichen Rahmen zu geben. Künftige Bewohner*innen des Projekts müssen die Mitgliedschaft im Verein beantragen, womit dann auch finanzielle Beiträge verbunden sind. Diese können später bei der Gesamtfinanzierung angerechnet, bei früherem Ausstieg aus dem Projekt aber nicht zurückgefordert werden. Zum beiderseitigen unverbindlichen Kennenlernen können Interessierte als Gäste an Arbeitskreisen und Plenum teilnehmen. Diese Kennenlernphase sollte mindestens einige Wochen dauern. 

Für den Bau und Betrieb unseres Wohnprojekts ist die Vereinsform auf die Dauer ungeeignet. Daher haben wir uns für die Rechtsform der Genossenschaft entschieden. Die Gründung einer Genossenschaft oder der Beitritt unseres Projekts zu einer Dachgenossenschaft befinden sich aktuell in Vorbereitung.

Warum eine Genossenschaft?

Die Genossenschaft bietet eine Eigentumsform, mit der Immobilien der vorherrschenden Marktlogik entzogen werden können. Dies ist uns ein Anliegen, weil die verheerenden Folgen von Spekulation und Profitmaximierung in vielen Regionen allgegenwärtig sind, so auch in Bonn: explodierende Mieten und Immobilienpreise und Verdrängungsprozesse aus urbanen Räumen. Die Genossenschaft hat kein Gewinninteresse und bietet daher langfristig sicheren Wohnraum zu fairen Bedingungen. Vermietung und Verkauf mit Gewinnabsicht oder gar Leerstand aus Spekulationsgründen sind ausgeschlossen. Während unser Projekt neben dem Gemeinschaftsleben natürlich auch individuellen Wohnraum bieten soll, ist privater Besitz ausgeschlossen. Vielmehr sind die Genossenschaftsmitglieder gemeinsame Eigentümer*innen, solange sie das Haus bewohnen.

Die Genossenschaft ist eine demokratische und selbstverwaltete Unternehmensform, die allen Mitgliedern die Mitsprache und Mitwirkung ermöglicht. Unabhängig vom eingebrachten Kapital wird jede Person die gleichen Stimmrechte haben. Über die gemeinsame Arbeit am Projekt hinaus möchten wir dabei natürlich auch eine lebendige und solidarische Nachbarschaft im gemeinsamen Wohnobjekt entwickeln.

Was bedeutet das Genossenschaftsmodell für die künftigen Projektbewohner*innen?

Die Genossenschaftsmitglieder führen selbst ihre Geschäfte, entwickeln den Bau und führen ihn durch, arbeiten als Gruppe zusammen usw. Das erfordert natürlich ein hohes Engagement und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit. Mehr dazu findest du hier.

Die Genossenschaft erwirbt das Grundstück durch Kauf oder Erbpacht, wird Bauherrin und Eigentümerin. Wer im Wohnprojekt wohnen möchte, muss Genossenschaftsmitglied werden und in der Regel eine Pflichteinlage leisten. Aus dieser speist sich der Eigenkapitalanteil für die Kreditaufnahme, auf die die Genossenschaft ebenso wie andere Bauherren angewiesen ist. Ausnahmen von der Pflichteinlage oder Ermäßigungen sind zwar grundsätzlich denkbar und prinzipiell auch von der Gruppe gewünscht, um wirtschaftlich weniger Privilegierten den Zugang zu ermöglichen. Im Moment befinden wir uns allerdings in der Planungsphase, in der auch die Finanzierung aufgestellt wird, sodass unser Fokus zunächst klar darauf liegen muss, überhaupt eine realistische Finanzierung aufzustellen. Interessierte sollten also bis auf Weiteres davon ausgehen, eine Einlage leisten zu müssen.

Wie hoch die Pflichteinlage, die pro bewohntem Quadratmeter zu leisten ist, genau sein wird, steht noch nicht fest. Wer mehr über das Thema erfahren möchte (oder sich generell fürs Mitmachen interessiert), ist bei einer unserer Infoveranstaltungen richtig. Dazu meldest du dich bitte über unser Kontaktformular bei uns.

Weiterführende Informationen

Eine ausführlichere und lesenswerte Darstellung des genossenschaftlichen Wohnens findet sich beim Bonner Wohnprojekt Amaryllis eG: So funktioniert genossenschaftliches Wohnen. Weitere Infos zu vielen Aspekten des gemeinschaftlichen Wohnens gibt es in den sehr informativen Broschüren der TRIAS-Stiftung.